Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die rechtliche Grundlage für die Organisation von Arbeitszeit in Deutschland. Spätestens seit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts ist klar: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Ab 2025 treten verschärfte Vorgaben in Kraft, die viele Unternehmen betreffen werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die rechtlichen Stolperfallen und praktische Tipps für die Umsetzung im Alltag.
Rechtlicher Hintergrund: Warum die Änderungen kommen
Bereits 2019 entschied der EuGH, dass alle EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. In Deutschland wurde dies durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2022 bestätigt. Ziel ist der bessere Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Überlastung, unbezahlten Überstunden und Verstößen gegen die Höchstarbeitszeit. Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, entsprechende Systeme einzuführen und Verstöße können sanktioniert werden.
Die wichtigsten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes 2025
Das ArbZG regelt bereits heute zentrale Punkte wie:
- Maximal 8 Stunden Arbeit pro Tag, ausdehnbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
- Pausenregelung: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit.
- Sonntags- und Feiertagsarbeit nur in Ausnahmefällen.
Neu ab 2025 ist die Pflicht, die gesamte Arbeitszeit elektronisch zu dokumentieren – unabhängig von der Unternehmensgröße. Handschriftliche Aufzeichnungen oder Excel-Listen reichen in der Regel nicht mehr aus.
Arbeitszeiterfassung: Was jetzt konkret gefordert ist
Unternehmen müssen ab 2025 sicherstellen, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden. Zulässig sind:
- Digitale Systeme wie Zeiterfassungs-Apps oder Terminal-Lösungen
- Erfassung durch Vorgesetzte oder Mitarbeiter selbst (Selbsterfassung)
- Automatische Systeme über Login/Logout am Arbeitsplatz
Wichtig ist, dass die Daten manipulationssicher gespeichert werden und im Falle einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat oder Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vorgelegt werden können.
Überstunden und Mehrarbeit: Neue Transparenzpflichten
Ein besonderer Fokus liegt auf Überstunden. Unternehmen müssen künftig nicht nur die reguläre Arbeitszeit, sondern auch Mehrarbeit eindeutig dokumentieren. Damit steigen die Anforderungen an die Nachweisführung – insbesondere wenn Überstunden ausgeglichen oder bezahlt werden. Wer keine saubere Dokumentation vorweisen kann, riskiert Bußgelder und Streitigkeiten mit Beschäftigten.
Rechtliche Stolperfallen für Arbeitgeber
Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung birgt Risiken, wenn sie nicht konsequent umgesetzt wird:
- Fehlende Dokumentation: Ohne vollständige Aufzeichnungen drohen Bußgelder.
- Verstöße gegen Ruhezeiten: Überlappende Arbeitszeiten oder zu kurze Ruhephasen können geprüft werden.
- Versteckte Überstunden: Besonders bei mobiler Arbeit und Homeoffice ist es wichtig, klare Regeln aufzustellen.
- Datenschutz: Arbeitszeitdaten sind personenbezogen und müssen DSGVO-konform verarbeitet werden.
Fazit: Arbeitszeiterfassung als Chance
Auch wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zunächst nach Bürokratie klingt – sie bietet Unternehmen die Chance, Arbeitszeiten transparent zu gestalten, Überlastungen zu vermeiden und faire Bedingungen für Mitarbeitende zu schaffen. Wer rechtzeitig investiert und auf moderne Systeme setzt, spart langfristig Aufwand, minimiert rechtliche Risiken und stärkt die Arbeitgeberattraktivität. Das Arbeitszeitgesetz 2025 sollte daher nicht als Hürde, sondern als strategische Gelegenheit verstanden werden.
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